
Sicherheitsdienste
Teil von Sicherheitsdienste auswählen für Gewerbe und Kommunen
Sicherheitsdienste oder eigenes Sicherheitspersonal im Vergleich
Sicherheitsdienste Vergleich: Anbieter wie Securitas, Kötter und WISAG gegen eigenes Personal, mit Kosten von 25 bis 60 Euro je Stunde, Haftung und DIN 77200.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bundesweite Anbieter wie Securitas Deutschland, Kötter Security und WISAG übernehmen Objekt-, Pforten- und Revierdienste.
- Externe Dienste kosten 25 Euro bis 60 Euro netto je Stunde, eigene Kräfte 20 Euro bis 45 Euro netto je Stunde.
- § 34a GewO verlangt Erlaubnis, Zuverlässigkeitsprüfung und Unterrichtung der Bewacher.
- DIN 77200 ordnet Sicherungsdienstleistungen und Qualifikationsstufen.
- Steuerung, Haftung und Ausfallrisiko verteilen sich je nach Modell anders.
Welche Anbieter und Modelle am Markt auftreten
Bundesweit arbeiten Anbieter wie Securitas Deutschland als Teil der schwedischen Securitas AB, Kötter Security aus Essen, WISAG Sicherheit und Service aus Frankfurt, Dussmann Service aus Berlin, Gegenbauer, Prosegur Deutschland und Piepenbrock aus Osnabrück. Sie betreiben eigene Notruf- und Serviceleitstellen und Rahmenverträge über mehrere Standorte.
Daneben stehen regionale und kommunale Anbieter. Städte lassen Rathäuser, Bäder und Parkhäuser häufig von örtlichen Diensten betreuen. Kommunen mit eigenem Ordnungsdienst setzen eigene Beschäftigte ein.
Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) bündelt die Anbieterinteressen und verhandelt den Tarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn setzt die Untergrenze.
Was externe Dienste und eigene Kräfte kosten
Externe Dienste rechnen nach Stunden ab. Je nach Region, Zeitfenster und Tätigkeit liegen die Sätze zwischen 25 Euro und 60 Euro netto je Stunde ohne Umsatzsteuer. Nacht-, Sonntags- und Feiertagsdienste erhöhen den Ansatz. Tarifbindung und Branchenmindestlohn begrenzen die Kalkulation nach unten.
Stundensätze extern und intern
- Externe Dienste25-60 Euro netto
- Eigenes Personal20-45 Euro netto
Eigenes Personal kostet 20 Euro bis 45 Euro netto je Stunde als Vollkostenwert. Enthalten sind Bruttolohn, Sozialabgaben, Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Arbeitskleidung und Fortbildung. Diese Kosten fallen unabhängig von der Auslastung an. Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten und Arbeitsschutz bilden den Rahmen, den das BMAS unter Arbeitsrecht und Arbeitsschutz bündelt.
Beispielrechnung: Ein Objekt wird an 365 Tagen für je 12 Stunden besetzt, das sind 4.380 Stunden im Jahr. Extern zu 30 Euro netto ergibt 131.400 Euro jährlich, intern zu 28 Euro netto Vollkosten 122.640 Euro. Die Differenz von 8.760 Euro verschwindet, sobald Vertretung und Ersatzgestellung eingerechnet werden.
Nicht enthalten sind Technik, Leitstelle und Dokumentation. Eigene Kräfte verursachen zusätzlich Aufwand für Schichtpläne, Personalverwaltung und Ersatzgestellung.
Steuerung, Weisungsrecht und Nachweise
Ein Sicherheitsdienst arbeitet mit eigener Führungsstruktur. Einsatzleitung und Schichtplanung liegen beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber steuert über Leistungsverzeichnis, Objektanweisung und Kontrollberichte. Bei mehreren Standorten erleichtert das einheitliche Standards.
Beim eigenen Personal wirken betriebliche Regelungen unmittelbar. Der Arbeitgeber erteilt Weisungen, beurteilt Leistungen und entscheidet über Versetzungen. Kurzfristige Änderungen sind leichter, binden aber Führungskapazität.
Nach § 34a GewO zur Erlaubnispflicht braucht das Bewachungsgewerbe eine Erlaubnis, und die Beschäftigten sind vor dem Einsatz zu unterrichten. Diese Nachweise gehören in den Vertrag.
Haftung und Versicherung
Sicherheitsdienste übernehmen definierte Pflichten und haften bis zu vereinbarten Grenzen, häufig bis zur Deckungssumme ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Personenschäden bleiben meist beim Auftraggeber.
Bei eigenen Kräften bleibt die Verantwortung für Auswahl, Einarbeitung und Überwachung im Betrieb. Ausfallzeiten und Mehrarbeit sind intern aufzufangen.
Regelungen zu Schadensfällen, Dokumentationspflichten und Meldepfaden gehören bei externen Diensten in den Vertrag, sonst bleibt die Abgrenzung im Streitfall unklar.
Qualifikation nach § 34a GewO und DIN 77200
Externe Kräfte werden geprüft und vor dem Einsatz unterrichtet. Erhöhte Anforderungen verlangen Qualifikationsstufen wie Werkschutzfachkraft oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Sachkundeprüfung und Unterrichtung sind Mindeststandard, höhere Abschlüsse kosten Aufschlag.
DIN 77200 gliedert Sicherungsdienstleistungen nach Tätigkeitsbereichen und beschreibt Anforderungen an Organisation, Personal, Dokumentation und Kontrolle. Wie Normen entstehen und wirken, erläutert der Verlag unter DIN-Normen und ihre Anwendung. Eine Zertifizierung ist für Auftraggeber ein prüfbares Kriterium.
Internes Personal wird häufiger innerbetrieblich eingewiesen. Pfortendienst, Empfang und Brandschutzhelfer fallen dann in einer Stelle zusammen. Das senkt Kosten und erschwert den Nachweis vergleichbarer Qualifikation.
Flexibilität im Betriebsalltag
Zusatzbedarf, Urlaub und Krankheit entscheiden darüber, welches Modell trägt. Die Übersicht stellt fünf Kriterien gegenüber.
| Kriterium | Sicherheitsdienst | Eigenes Personal |
|---|
Sicherheitsdienst vs. eigenes Personal
Sicherheitsdienst
- Zusatzbedarf
- Rahmenvertrag
- Urlaub/Krankheit
- Ersatz gestellt
- Beendigung
- Vertragsfristen
- Steuerung
- Leistungsverzeichnis
Eigenes Personal
- Zusatzbedarf
- Überstunden
- Urlaub/Krankheit
- selbst überbrücken
- Beendigung
- arbeitsrechtliche Fristen
- Steuerung
- direktes Weisungsrecht
Längere Vertragslaufzeiten senken den externen Stundenpreis, verringern aber die Flexibilität. Umgekehrt steigen die Kosten eigener Kräfte, wenn die Auslastung sinkt. Ein Dienst verschiebt Personal zwischen Objekten, ein eigener Betrieb nur innerhalb seiner Strukturen.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich ein externer Sicherheitsdienst?
Bei schwankendem Bedarf, mehreren Standorten und kurzen Einsatzfenstern. Der Dienst übernimmt Schichtplanung, Vertretung und Nachweisführung.
Wie hoch sind die Kosten für eigenes Sicherheitspersonal?
Die Vollkosten liegen bei 20 Euro bis 45 Euro netto je Stunde ohne Umsatzsteuer. Hinzu kommen Verwaltung, Vertretung und Einarbeitung.
Was verlangt § 34a GewO von Sicherheitsdiensten?
Eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, die Prüfung der Zuverlässigkeit und die Unterrichtung der Beschäftigten vor dem Einsatz.
Welche Rolle spielt DIN 77200?
Die Norm beschreibt Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen und ordnet das Personal in Qualifikationsstufen ein. Auftraggeber können eine Zertifizierung als Vergabekriterium nutzen.
Was ist bei Mischmodellen zu beachten?
Schnittstellen zwischen eigenem Team und Dienst müssen geregelt sein: einheitliche Objektanweisungen, gemeinsame Meldewege, klare Zuständigkeiten bei Störungen.


