Checkliste zur Vergabe von Sicherheitsdiensten mit Nachweisen und Preisvergleich
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Sicherheitsdienste

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Sicherheitsdienste Checkliste für die Vergabe

Sicherheitsdienste Checkliste: Leistungsverzeichnis, § 34a GewO, DIN 77200, Versicherung, Referenzen, Notfallkonzept, Preisprüfung und Vergaberecht für die Vergabe.

Das Wichtigste auf einen Blick

Vergabe in fünf Schritten

  • Leistungsverzeichnis mit Objekt und Zeiten
  • Qualifikationsnachweise nach § 34a GewO
  • Versicherung, Referenzen, Notfallkonzept prüfen
  • Preisprüfung mit Marktvergleich
  • Vergaberecht nach GWB, VgV, UVgO

Leistungsverzeichnis und Qualifikationsnachweise

Ein vollständiges Leistungsverzeichnis ist die Grundlage jeder Vergabe von Sicherheitsdiensten. Es benennt die zu sichernden Objekte, die Einsatzzeiten, die Aufgaben und die geforderte Personalstärke. Auch die Sprache, die Dokumentationspflichten und die Reaktionszeiten gehören hinein. Ohne diese Angaben lassen sich Angebote nicht vergleichen.

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

  • Zu sichernde Objekte benennen
  • Einsatzzeiten festlegen
  • Aufgaben und Personalstärke angeben
  • Sprache und Dokumentationspflichten regeln
  • Reaktionszeiten definieren
  • Häufigkeit der Kontrollgänge angeben
  • Form der Berichterstattung festlegen

Ergänzen Sie die Häufigkeit der Kontrollgänge und die Form der Berichterstattung. Eine klare Abgrenzung der Aufgaben verhindert spätere Nachträge.

Sicherheitsdienste benötigen eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Das Bewachungsgewerbe ist in der Gewerbeordnung geregelt. Die Erlaubnis setzt die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden voraus.

Wachpersonal muss zudem über Sachkunde verfügen und regelmäßig unterrichtet werden. Verlangen Sie daher Kopien der Erlaubnis und der Unterrichtungsnachweise. Prüfen Sie, ob die eingesetzten Kräfte die geforderte Qualifikation besitzen. Die Sachkundeprüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Die Erlaubnis kann mit Auflagen versehen werden. Auch die Weiterbildung der Mitarbeiter ist nachzuweisen.

Die Norm DIN 77200 beschreibt Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen; eine Einführung in DIN-Normen bietet die DIN-Website. Sie deckt Organisation, Personal, Ausrüstung und Notfallvorsorge ab.

Verlangen Sie vom Anbieter eine Zertifizierung nach DIN 77200 oder eine gleichwertige Darlegung. Eine Übersicht über das Normensystem bietet die DIN-Website. DIN 77200 unterscheidet verschiedene Leistungsstufen, etwa für Objektschutz und Interventionsdienste. Die Zertifizierung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ein starkes Qualitätsmerkmal.

Versicherung, Referenzen und Notfallkonzept

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist Pflicht. Sie muss Schäden abdecken, die Mitarbeiter des Dienstleisters verursachen. Verlangen Sie eine aktuelle Versicherungsbestätigung mit Deckungssumme. Üblich sind Deckungssummen von mindestens einer Million Euro für Personenschäden. Prüfen Sie, ob die Police auch Vermögensschäden einschließt. Achten Sie auf den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich. Die Versicherung sollte auch Schäden durch Diebstahl abdecken.

Referenzen zeigen, ob der Anbieter vergleichbare Objekte betreut hat. Lassen Sie sich mindestens drei Referenzen mit Ansprechpartnern nennen. Fragen Sie nach der Größe der Objekte, der Dauer des Auftrags und den Besonderheiten. Ein Anbieter ohne vergleichbare Referenzen ist ein Risiko. Referenzen sollten schriftlich bestätigt werden. Prüfen Sie, ob die Referenzen aktuell und erreichbar sind.

Ein Notfallkonzept beschreibt, wie der Dienstleister bei Bränden, Einbrüchen oder Stromausfällen reagiert. Es enthält Alarmpläne, Erreichbarkeiten und Eskalationsstufen. Verlangen Sie eine schriftliche Fassung und prüfen Sie die Schnittstellen zur eigenen Notfallorganisation. Fehlt das Konzept, fehlt die Grundlage für den Ernstfall. Das Konzept sollte regelmäßig geübt werden. Das Notfallkonzept muss auch die Kommunikation mit der Polizei regeln.

Checkliste für die Angebotsprüfung:

  • Erlaubnis nach § 34a GewO und Sachkundenachweise
  • Versicherungsnachweis mit Deckungssumme
  • Drei vergleichbare Referenzen
  • Schriftliches Notfallkonzept
  • Zertifikat nach DIN 77200 oder gleichwertig

Vergaberecht und Preisprüfung

Öffentliche Auftraggeber müssen das Vergaberecht beachten. Dazu gehören das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Unternehmen sollten ihre eigenen Vergaberichtlinien prüfen. Bei kommunalen Aufträgen gelten zusätzlich Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben der Länder. Bei EU-weiten Ausschreibungen sind die Schwellenwerte einzuhalten. Die Vergabeunterlagen müssen die Eignungskriterien klar benennen.

Die Preisprüfung vergleicht die Angebote mit dem Markt. Bilden Sie einen Mischpreis aus mehreren Positionen. Beispielrechnung: Ein Objekt- und Streifendienst kostet 25 bis 35 Euro netto je Stunde. Ein Empfangs- und Pfortendienst liegt bei 30 bis 45 Euro netto je Stunde. Ein Revier- und Interventionsdienst mit Fahrzeug kostet 35 bis 60 Euro netto je Stunde. Ein zu niedriger Preis kann die Qualität gefährden.

LeistungStundensatz nettoAnmerkung
Objekt- und Streifendienst25 bis 35 Euroeinfache Tätigkeiten
Empfangs- und Pfortendienst30 bis 45 Euromit Zutrittskontrolle
Revier- und Interventionsdienst35 bis 60 Euromit Fahrzeug und Rufbereitschaft

Achten Sie auf ungewöhnlich niedrige Angebote. Sie können auf Lohnverstöße oder mangelhafte Qualifikation hindeuten. Fordern Sie eine Plausibilitätsprüfung. Bei öffentlichen Aufträgen ist die Prüfung unangemessener Preise vorgeschrieben. Dokumentieren Sie alle Prüfschritte. Die Preisprüfung umfasst auch die Kalkulation der Lohnkosten. Die Preisprüfung sollte auch die Entwicklung der Lohnkosten berücksichtigen.

Vergabeverfahren in fünf Schritten:

  1. Bedarf analysieren und Leistungsverzeichnis erstellen.
  2. Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien festlegen.
  3. Angebote einholen und formal prüfen.
  4. Preise und Qualifikationen bewerten.
  5. Zuschlag erteilen und Vertrag schließen.

Häufige Fragen

Welche Nachweise müssen Sicherheitsdienste vorlegen?

Erlaubnis nach § 34a GewO, Sachkundenachweise, Versicherungsbestätigung, Referenzen und Notfallkonzept.

Wie prüfe ich den Preis?

Vergleichen Sie die Stundensätze mit dem Markt. Beispielkosten liegen zwischen 25 und 60 Euro netto je Stunde.

Was regelt DIN 77200?

DIN 77200 regelt Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen, etwa Organisation, Personal und Notfallvorsorge.

Welche Rolle spielt § 34a GewO?

§ 34a GewO regelt die Erlaubnispflicht für das Bewachungsgewerbe und die Zuverlässigkeitsprüfung.

Wie viele Referenzen sind sinnvoll?

Drei vergleichbare Referenzen mit Ansprechpartnern geben eine belastbare Grundlage.

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