Karte zu Nachweisen, Stundensätzen und Leistungsbild bei Sicherheitsdiensten
Bild: Sicherheitsauswahl

Sicherheitsdienste

Sicherheitsdienste auswählen für Gewerbe und Kommunen

Sicherheitsdienste auswählen: Kriterien nach DIN 77200 und § 34a GewO, Vergabe, Tarifvertrag Wachgewerbe, Anbieter und Kosten von 25 bis 60 Euro netto je Stunde.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Drei Nachweise gehören vor jede Vergabedie Erlaubnis nach § 34a GewO, ein Zertifikat nach DIN 77200 für den konkreten Leistungsbereich und eine Betriebshaftpflicht mit schriftlicher Bestätigung.
  • Marktübliche Stundensätze liegen bei 25 bis 60 Euro netto je Stunde, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Den Unterschied machen Lohngruppe, Bewachungsart, Zuschlagszeiten und Tarifbindung.
  • Kommunen prüfen zusätzlich das Vergaberecht des Landes und Tariftreuevorgaben. Gewerbliche Auftraggeber klären Weisungsrechte, Haftung und Datenschutz.
  • Bundesweite Anbieter wie Securitas, Prosegur, Kötter, WISAG und Piepenbrock stehen im Wettbewerb mit regionalen Unternehmen und kommunalen Eigenlösungen.
  • Qualität entsteht im BetriebDienstanweisung, Reaktionszeiten, Nachweispflichten und Kontrollrechte wirken stärker als der niedrigste Stundenpreis.

Leistungsbild klären, bevor Preise verglichen werden

Sicherheitsdienstleistungen sind kein einheitliches Produkt. Wer Anbieter vergleicht, ohne die Aufgabe beschrieben zu haben, vergleicht Angebote für unterschiedliche Leistungen. Am Anfang steht deshalb das Leistungsbild aus Ort, Zeit, Aufgabe, Qualifikation und Reaktionszeit.

Drei Betriebsformen im Vergleich

Stationärer Dienst

Einsatzort
fester Platz
Beispiel
Pforte, Leitstelle
Steuerung
vor Ort
Anforderung
Personal

Mobiler Dienst

Einsatzort
mehrere Objekte
Beispiel
Kontrollgänge
Steuerung
nach Plan
Anforderung
Fahrzeuge

Interventionsdienst

Einsatzort
nach Alarm
Beispiel
Alarmverfolgung
Steuerung
aus Leitstelle
Anforderung
Reaktionszeit

Typische Bausteine im gewerblichen Objekt sind Pfortendienst, Empfang, Objektschutz, Revierdienst mit Kontrollgängen, Alarmverfolgung und Intervention. Im kommunalen Bereich kommen Rathäuser, Bürgerämter, Bäder, Bibliotheken, Bauhöfe, Unterkünfte und Veranstaltungen hinzu.

Drei Betriebsformen sind zu unterscheiden. Der stationäre Dienst besetzt einen Platz dauerhaft, etwa eine Pforte oder eine Leitstelle im Objekt. Der mobile Dienst kontrolliert mehrere Objekte nach Plan. Der Interventionsdienst greift nach einer Alarmmeldung an, meist gesteuert aus einer Notruf- und Serviceleitstelle.

Jede Form stellt andere Anforderungen an Personal, Fahrzeuge, Leitstellentechnik und Dokumentation. Ein Anbieter, der im Revierdienst stark ist, muss deshalb nicht der beste Partner für einen Pfortendienst mit Publikumsverkehr sein.

Sinnvoll ist außerdem, das Leistungsbild mit der vorhandenen Technik zu verzahnen. Zutrittskontrolle, Videoüberwachung, Brandmeldetechnik und Notfallorganisation bestimmen mit, wie viele Wachpersonen nötig sind und welche Aufgaben sie übernehmen.

Vor dem Preisvergleich sollte geklärt sein, wer Videobilder auswertet, wer Alarmmeldungen bewertet und wer Entscheidungen auslöst. Diese Festlegung beeinflusst Personalbedarf, Haftung und Kosten stärker als viele Detailpositionen.

Bei Veranstaltungen in kommunaler Trägerschaft kommt ein zweites Leistungsbild hinzu. Dann geht es um Einlasskontrolle, Besucherlenkung, Sicherung von Bühnenbereichen und Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Rechtlicher Rahmen: § 34a GewO, Bewachungsverordnung, Sachkunde

Das Bewachungsgewerbe ist erlaubnispflichtig. Die zuständige Behörde prüft unter anderem die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden und verlangt Nachweise über geordnete Vermögensverhältnisse. Einzelheiten stehen in der Regelung zur Erlaubnispflicht in § 34a GewO.

Unterrichtung oder Sachkundeprüfung

Unterrichtung

Umfang
in der Regel 40 Stunden
Einsatz
einfache Wachaufgaben
Beispiel
Objektschutz
Weiteres
Grundqualifikation

Sachkundeprüfung

Umfang
Prüfung vor IHK
Einsatz
bestimmte Tätigkeiten
Beispiel
Kontrollgänge öffentlich
Weiteres
Aufnahmeeinrichtungen

Für Auftraggeber ist entscheidend, dass die Erlaubnis dem Unternehmen erteilt wird und nicht der einzelnen Wachperson. Wer Personal einsetzt, sollte Erlaubnis und Geltungsbereich im Vertrag nachweisen lassen und Änderungen nachhalten.

Die Gewerbeordnung enthält daneben Vorschriften zu Anzeige-, Buchführungs- und Beschäftigungspflichten, die im Bewachungsgewerbe greifen. Ergänzend gilt die Bewachungsverordnung mit Vorgaben zu Unterrichtung, Dienstausweis und Kennzeichnung.

Bei der Qualifikation ist zu trennen. Für viele Tätigkeiten genügt eine Unterrichtung von in der Regel 40 Stunden. Eine Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer ist dagegen unter anderem vorgeschrieben für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, für den Einlassbereich von Diskotheken, für die Beobachtung von Ladendieben und für die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen.

Auch für Leitungskräfte im Wachdienst ist die Sachkunde regelmäßig verlangt. Auftraggeber sollten Qualifikationen deshalb nicht nur im Angebot abfragen, sondern personenbezogen nachweisen lassen, mit Schulungsnachweis und Einsatzplan.

Wachpersonen führen einen Dienstausweis mit Lichtbild und zeigen ihn auf Verlangen vor. Das Tragen von Waffen ist nur mit waffenrechtlicher Erlaubnis zulässig. Ob Waffen im Objekt überhaupt zugelassen sind, gehört ausdrücklich ins Leistungsverzeichnis.

Datenverarbeitung gehört zum Alltag: Besucherdaten, Videobilder, Einsatzberichte. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich mitverantwortlich und sollte Auftragsverarbeitung, Zugriffsrechte und Löschfristen schriftlich regeln.

DIN 77200 als Bewertungsmaßstab

Die Normenreihe DIN 77200 beschreibt in mehreren Teilen, welche Organisation, Prozesse und Nachweise ein Sicherungsunternehmen mitbringen muss. Sie ist kein Gesetz, sondern ein Standard der Wirtschaft, der sich als Qualitätsmaßstab durchgesetzt hat.

Was die DIN 77200 prüft

  • Führungsorganisation
  • Personalgewinnung
  • Aus- und Fortbildung
  • Notruf- und Serviceleitstelle
  • Interventionszeiten
  • Fahrzeugausstattung
  • Dokumentation und Beschwerdemanagement

Zertifizierer prüfen unter anderem Führungsorganisation, Personalgewinnung, Aus- und Fortbildung, Notruf- und Serviceleitstelle, Interventionszeiten, Fahrzeugausstattung, Dokumentation und Beschwerdemanagement. Das Zertifikat nennt den geprüften Geltungsbereich.

Genau dieser Geltungsbereich entscheidet. Ein Zertifikat für Revierdienst sagt nichts über einen Pfortendienst mit Publikumsverkehr aus. Auftraggeber sollten die Urkunde mit Standortliste und Leistungsarten anfordern und mit dem eigenen Bedarf abgleichen.

Wie Standards entstehen und wie sie aufgebaut sind, erläutert die Seite Grundlagen zu DIN-Normen. Für Sicherheitstechnik und Sicherungsdienstleistungen ist der Normenausschuss Sicherheitstechnische Anlagen (NASG) zuständig.

Für die Vergabe liefert die Norm prüfbare Kriterien, ersetzt aber keine Leistungsbeschreibung. Sie lässt sich als Mindestanforderung in die Eignung aufnehmen oder als Zuschlagskriterium gewichten, wenn mehrere Anbieter vergleichbar zertifiziert sind.

Tarifvertrag Wachgewerbe: Warum der Stundenpreis nicht beliebig ist

Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist eine tarifgeprägte Branche. Branchentarifverträge regeln Lohngruppen, Zuschläge und Steigerungen, teils allgemeinverbindlich und damit auch für nicht tarifgebundene Betriebe verbindlich.

Daraus folgt eine einfache Rechnung: Personalkosten tragen den größten Teil des Stundensatzes. Ein Angebot deutlich unter dem marktüblichen Korridor lässt kaum Raum für Einarbeitung, Ausrüstung, Leitung, Qualitätskontrolle und Vertretungsreserven.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bündelt arbeitsrechtliche Grundlagen zu Tarifverträgen, Arbeitszeit und Mindestlohn, die auch im Bewachungsgewerbe wirken. Kommunen prüfen zusätzlich, ob das Landesvergabegesetz eine Tariftreueerklärung verlangt.

Übliche Nachweise sind Tariftreueerklärung, Erklärung zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen und Kontrollrechte für Stichproben. Einige Länder verlangen zusätzlich Angaben zu Nachunternehmern und zur Zahl der eingesetzten Kräfte.

Wer Tariftreue verlangt, muss sie auch prüfen dürfen. Dazu gehören Einblick in Lohnnachweise, eine Vertragsstrafe bei Verstößen und klare Kündigungsrechte bei wiederholten Verstößen.

Anbieter am Markt: bundesweite Gruppen, Mittelstand, Eigenlösungen

Der deutsche Markt ist zweigeteilt. Auf der einen Seite stehen große Gruppen mit eigenen Leitstellen, Sicherheitstechnik und bundesweiter Präsenz, auf der anderen Seite regionale Anbieter mit enger Objektkenntnis.

Securitas ist eine schwedische Gruppe, die in Deutschland Objektschutz, Revierdienst und Sicherheitstechnik anbietet. Prosegur stammt aus Spanien und ist hierzulande in Sicherheitstechnik, Sicherheitsdienstleistungen und im Geld- und Wertgeschäft tätig.

Kötter ist ein Familienunternehmen aus Essen mit Sicherheits-, Empfangs- und Flughafendienstleistungen. WISAG ist ein Facility-Service-Konzern aus Frankfurt am Main, der Sicherheits- und Empfangsdienste in sein Leistungsportfolio integriert. Piepenbrock aus Osnabrück verbindet Sicherheitsdienste mit Gebäudereinigung und weiteren Gebäudediensten.

Diese Namen sind ein Anhaltspunkt, keine Empfehlung. In öffentlichen Ausschreibungen treten sie regelmäßig neben mittelständische Anbieter, denen kurze Wege, Ortskenntnis und flexible Dienstplanung zugutekommen.

Die dritte Option ist die Eigenlösung. Kommunen können einen eigenen Ordnungs- oder Sicherheitsdienst aufbauen. Vorteile sind uneingeschränktes Weisungsrecht und direkte Einbindung in die Notfallorganisation. Nachteile sind Personalgewinnung, Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall, Ausrüstung und dauerhafte Personalkosten.

Eine vierte Variante ist die Mischung aus Eigen- und Fremdleistung: eigenes Personal für Kernaufgaben mit hoheitlichem Bezug, externe Kräfte für Revierdienst, Pforten und Interventionsdienst außerhalb der eigenen Dienstzeiten.

Vergabe vorbereiten: Von der Bedarfsanalyse zum Vertrag

Öffentliche Auftraggeber müssen das Vergaberecht beachten. Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt für den Bund die Unterschwellenvergabeverordnung, in den Ländern gelten eigene Vergabeordnungen und Vergabegesetze. Oberhalb der Schwellenwerte führt der Weg über eine EU-weite Bekanntmachung nach der Vergabeverordnung.

Von der Bedarfsanalyse zum Vertrag

  1. Bedarf dokumentieren
  2. Leistungsverzeichnis schreiben
  3. Eignung festlegen
  4. Wertung definieren
  5. Vertrag und Steuerung regeln

Für die Eignungsprüfung genügt es nicht, Unterlagen einmal zu verlangen. Erlaubnis, Zertifikat und Versicherungsnachweis haben Laufzeiten. Wiedervorlagefristen im Vertrag sorgen dafür, dass die Nachweise vor jeder Verlängerung erneut vorliegen.

Bewährt sind außerdem Losbildung nach Objekten, Rahmenverträge mit Abrufmengen und interkommunale Zusammenarbeit kleinerer Kommunen. Letztere bündelt Mengen und macht Angebote für größere Anbieter interessanter.

Bei komplexen Objekten kann ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Markterkundung sinnvoll sein. Dann lassen sich Sicherheitskonzept, Technikeinsatz und Personalstärke vor der Angebotsabgabe erörtern. Nebenangebote sollten zugelassen oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Positionen zur öffentlichen Infrastruktur und Beschaffung veröffentlicht die Deutsche Industrie- und Handelskammer und liefert damit Argumente für die interne Abstimmung mit Kämmerei und Vergabestelle.

Versicherung und Haftung: Welche Deckung wirklich zählt

Sicherheitsdienste haften für Schäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen. Für den Auftraggeber zählt deshalb nicht die Zusage im Angebot, sondern die Versicherungsbestätigung des Versicherers mit Deckungssumme, Selbstbehalt und Ausschlüssen.

Üblich sind eine Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden sowie eine Vermögensschadenhaftpflicht. Bei Schlüsselverwaltung, Obhut von Wertsachen oder Bewachung sensibler Bereiche sind Zusatzbausteine nötig.

Ein Überblick über Versicherungsarten und worauf Versicherte bei Bedingungen achten sollten, findet sich in der Zusammenstellung zu weiteren Versicherungen der Verbraucherzentrale.

Deckungssummen sollten sich am Objektwert und am realistischen Schadenszenario orientieren, nicht an einer Standardsumme. Ein Rechenzentrum braucht andere Summen als ein Bauhof.

Zu regeln sind außerdem Schlüsselverlust, Haftung für nicht abgeschlossene Türen, Schäden durch Fehlalarmauslösung und der Umgang mit Schäden durch Dritte. Eine Freistellungsklausel im Vertrag hilft nur, wenn die Versicherung sie deckt.

Kosten: 25 bis 60 Euro netto je Stunde

Der Stundenpreis hängt an der Lohngruppe, an Zuschlägen und an der Betriebsform. Die folgende Tabelle zeigt Orientierungswerte aus dem Markt. Es handelt sich um Beispielwerte netto je Stunde, ohne Umsatzsteuer, nicht um Angebotspreise.

Stundensätze nach Einsatzart

  • Revierdienst nachts25
  • Pfortendienst30
  • Objektschutz sensibel35
  • Interventionsdienst40
  • Leitungsfunktionen45

Typischer Satz netto je Stunde

Revier- und Kontrolldienst, überwiegend nachts
25 bis 32 Euro
Pforten- und Empfangsdienst mit Publikumsverkehr
30 bis 42 Euro
Objektschutz in sensiblen Bereichen
35 bis 50 Euro
Interventionsdienst mit kurzer Reaktionszeit
40 bis 60 Euro
Leitungs- und Fachkraftfunktionen im Objekt
45 bis 60 Euro

Was den Preis treibt

Revier- und Kontrolldienst, überwiegend nachts
Wegezeiten, Fahrzeug, untere Lohngruppe
Pforten- und Empfangsdienst mit Publikumsverkehr
Sachkunde, Sprachkenntnisse, Zuschlagszeiten, Kleiderordnung
Objektschutz in sensiblen Bereichen
Unterrichtung und Sachkunde, Einweisung, Dokumentation
Interventionsdienst mit kurzer Reaktionszeit
Leitstelle, Fahrzeug, Bereitschaft, Vertragslaufzeit
Leitungs- und Fachkraftfunktionen im Objekt
Sachkundeprüfung, Führungsaufgabe, Einsatzplanung

Zuschläge für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertage, Branchenzuschläge und Tariferhöhungen wirken auf alle Zeilen. Wer einen Festpreis über mehrere Jahre vereinbart, trägt dieses Risiko als Auftraggeber mit.

Regional gibt es deutliche Unterschiede. In Ballungsräumen mit hohem Lohnniveau und Personalmangel liegt der Satz am oberen Rand, in ländlichen Regionen eher am unteren. Vergleiche über Bundesländer hinweg sind deshalb selten belastbar.

Beispielrechnung: Was ein Pfortendienst im Monat kostet

Ein Beispiel für einen mittelgroßen Verwaltungsstandort: Besetzt wird die Pforte an 30 Tagen im Monat, jeweils 12 Stunden, mit zwei Kräften im Wechsel.

Pfortendienst im Monat

  • 720 | Stunden im Monat
  • 18.000 Euro | unterer Marktwert netto
  • 23.040 Euro | mittlerer Marktwert netto
  • 43.200 Euro | oberer Marktwert netto

Mit 19 Prozent Umsatzsteuer auf den mittleren Wert von 23.040 Euro netto steigt die Bruttosumme auf 27.417,60 Euro im Monat. Kommunen können Vorsteuer häufig geltend machen, sollten die Angabe aber mit der Kämmerei abstimmen.

Diese Rechnung ist ein Beispiel und keine Prognose. Sie zeigt, warum schon ein Unterschied von drei Euro je Stunde den Jahresetat um mehr als 25.000 Euro verschiebt.

Qualität im Betrieb steuern

Nach der Vergabe beginnt die eigentliche Arbeit. Eine Dienstanweisung legt fest, wer wann welche Kontrolle durchführt, wie Meldungen laufen und welche Eskalationswege gelten. Sie gehört zum Vertrag und wird bei Änderungen fortgeschrieben.

Kennzahlen für die Leistungskontrolle

  • Reaktionszeit nach Alarm
  • Anwesenheitsquote
  • Zahl der Kontrollgänge
  • Vollständigkeit der Einsatzberichte
  • Anzahl der Beanstandungen

Sinnvoll sind feste Termine: monatliche Auswertung mit der Objektleitung, jährliche Begehung mit der Geschäftsführung, gemeinsame Notfallübung mit Feuerwehr oder Rettungsdienst. Personalwechsel sollten dem Auftraggeber vorab gemeldet werden.

Bei Nachunternehmern steigt das Risiko. Der Auftraggeber sollte verlangen, dass Subunternehmer benannt, geprüft und nur mit Zustimmung eingesetzt werden, und dass Erlaubnis sowie Versicherung auch dort nachgewiesen sind.

Ein Ausfallkonzept gehört in jeden Vertrag. Es regelt, wie kurzfristige Krankmeldungen, Streik oder Personalmangel überbrückt werden und welche Mindestbesetzung dauerhaft garantiert ist.

Preisanpassungsklauseln gehören an Tarifabschlüsse gekoppelt und nicht an einen frei gewählten Index. Das schützt beide Seiten vor Nachverhandlungen und hält die Kalkulation nachvollziehbar.

Häufige Fragen

Wie viel kostet ein Sicherheitsdienst pro Stunde?

Marktüblich sind 25 bis 60 Euro netto je Stunde, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Einfacher Revierdienst liegt am unteren Rand, Interventionsdienst und Fachkraftfunktionen am oberen. Zuschläge, Region und Tarifbindung verschieben den Wert.

Woran erkenne ich einen geeigneten Anbieter?

An der Erlaubnis nach § 34a GewO, an einem Zertifikat nach DIN 77200 mit passendem Geltungsbereich, an Versicherungsnachweisen und an Referenzen vergleichbarer Objekte. Ausbildung und Personalbindung sagen mehr aus als das Zertifikat allein.

Was unterscheidet Unterrichtung und Sachkundeprüfung?

Die Unterrichtung umfasst in der Regel 40 Stunden und genügt für einfache Wachaufgaben. Die Sachkundeprüfung vor der IHK ist für bestimmte Tätigkeiten Pflicht, etwa Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen.

Muss eine Kommune tarifgebundene Anbieter beauftragen?

Nein, aber sie muss Tariftreuevorgaben des Landes und allgemeinverbindliche Tarifverträge beachten. Wer Lohnnachweise verlangt, sollte dies im Leistungsverzeichnis ankündigen und Kontrollrechte vertraglich absichern.

Lohnt sich die Kombination von Sicherheits- und Reinigungsdienst?

Sie kann Preise senken, weil Wege, Leitungsanteile und Schichtplanung zusammengelegt werden. Nachteile sind die Abhängigkeit von einem Anbieter und unklare Verantwortung bei Schäden. Getrennte Verträge mit klaren Schnittstellen sind oft einfacher zu steuern.

In diesem Leitfaden

  1. Sicherheitsdienste Checkliste für die VergabeSicherheitsdienste Checkliste: Leistungsverzeichnis, § 34a GewO, DIN 77200, Versicherung, Referenzen, Notfallkonzept, Preisprüfung und Vergaberecht für die Vergabe.
  2. Sicherheitsdienste oder eigenes Sicherheitspersonal im VergleichSicherheitsdienste Vergleich: Anbieter wie Securitas, Kötter und WISAG gegen eigenes Personal, mit Kosten von 25 bis 60 Euro je Stunde, Haftung und DIN 77200.
  3. Wie organisiert man Notfallorganisation mit Sicherheitsdiensten?Notfallorganisation mit Sicherheitsdiensten: Alarmplan, Eskalationsstufen, Schnittstellen zu Feuerwehr, Polizei und BMA sowie Übungen und Nachweise.

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