
Brandmeldung
Teil von Brandmeldung Normen für Betriebe richtig planen und dokumentieren
Brandschutzkonzept Checkliste für den Betrieb
Brandschutzkonzept Checkliste: Gefährdungsanalyse, DIN 14096, Fluchtwege, Alarmplan, Unterweisungen, Dokumentation sowie Kosten von 1.500 bis 10.000 Euro netto.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein Brandschutzkonzept bündelt Gefährdungsanalyse, Brandschutzordnung, Fluchtwege, Alarmplan, Unterweisungen und Dokumentation.
- Die Brandschutzordnung wird nach DIN 14096 in die Teile A, B und C gegliedert.
- Prüfstellen sind unter anderem die örtliche Feuerwehr, die Bauaufsicht und die DGUV.
- Externe Fachbüros erstellen Konzepte für 1.500 Euro bis 10.000 Euro netto.
- Unterweisungen und Prüfberichte gehören schriftlich in die Dokumentation.
Wann ein Brandschutzkonzept Pflicht wird
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Beschäftigte bei einem Brand die Arbeitsstätte über sichere Fluchtwege verlassen können. Diese Pflicht trifft jeden Betrieb, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Ein schriftliches Konzept fordert die Verordnung nicht in jedem Fall.
Es wird aber spätestens dann nötig, wenn die Bauaufsicht es im Baugenehmigungsverfahren verlangt, wenn die Feuerwehr es bei der Brandverhütungsschau anspricht oder wenn eine Versicherung es als Auflage nennt. Für Betriebe mit brennbaren Stoffen, Küchen oder Publikumsverkehr ist das besonders relevant. Grundlage bleibt immer die Gefährdungsanalyse.
Gefährdungsanalyse: Brandquellen erkennen und bewerten
Die Gefährdungsanalyse steht am Anfang jeder Planung. Sie zeigt, wo ein Brand entstehen kann und wie weit er sich ausbreiten würde. Die DGUV beschreibt in ihrem Themenportal zur Gefährdungsbeurteilung, wie Betriebe Gefahrenquellen systematisch erfassen und Maßnahmen daraus ableiten.
Typische Brandquellen sind elektrische Anlagen, Heißarbeiten, Küchen, Ladebereiche und die Lagerung brennbarer Stoffe. Auch bauliche Gegebenheiten zählen dazu: fehlende Brandabschnitte, enge Rettungswege und schlecht gekennzeichnete Ausgänge. Am Ende steht eine Rangfolge der Risiken, aus der der Betrieb seine ersten Maßnahmen ableitet.
Checkliste: Diese fünf Punkte gehören ins Konzept
Checkliste: Diese fünf Punkte
- Gefährdungsanalyse mit Brandquellen, Risikobewertung und Maßnahmenplan.
- Brandschutzordnung nach DIN 14096, gegliedert in die Teile A, B und C.
- Flucht- und RettungswegeKennzeichnung, Beleuchtung, Freihaltung.
- Alarmplan mit Meldeweg, Sammelplatz, Ansprechpartnern und Vertretungen.
- Unterweisungen und Übungen mit Datum, Inhalt und Teilnehmerliste.
Die Reihenfolge entspricht dem Aufbau des Konzepts: Jeder Schritt stützt sich auf den vorherigen. Verantwortlich ist die Geschäftsführung, die Aufgaben an Sicherheits- oder Brandschutzbeauftragte übertragen kann.
Fünf Punkte fürs Brandschutzkonzept
- Gefährdungsanalyse mit Brandquellen und Maßnahmenplan
- Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teile A, B, C
- Flucht- und Rettungswege kennzeichnen und freihalten
- Alarmplan mit Meldeweg, Sammelplatz, Vertretungen
- Unterweisungen und Übungen mit Teilnehmerliste
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten aller Personen im Gebäude. DIN 14096 teilt sie in drei Teile. Teil A hängt als Aushang im Gebäude und richtet sich an alle Personen einschließlich Besucher.
Teil B gilt für Beschäftigte und beschreibt Aufgaben wie das Melden eines Brandes und das Abschalten von Maschinen. Teil C betrifft Personen mit besonderen Aufgaben und wird nur dort erstellt, wo ein Brandschutzbeauftragter oder eine Werkfeuerwehr bestellt ist. Die Teile bauen aufeinander auf, keiner ersetzt einen anderen.
Fluchtwege, Alarmplan und Zuständigkeiten
Fluchtwege müssen frei und gekennzeichnet sein und ausreichend beleuchtet werden. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Rettungswege nicht zugestellt werden und dass sich Türen in Fluchtrichtung öffnen lassen. Notausgänge müssen von innen ohne Hilfsmittel zu öffnen sein.
Der Alarmplan hält fest, wer einen Brand meldet, welche Rufnummer gewählt wird und wo der Sammelplatz liegt. Zuständigkeiten gehören mit Namen und Vertretung in den Plan, nicht nur mit Funktionen. Die örtliche Feuerwehr prüft diese Angaben bei der Brandverhütungsschau und gibt Hinweise zu Zufahrt und Löschwasser.
Unterweisen und dokumentieren
Unterweisungen bleiben im Alltag am häufigsten liegen. Beschäftigte sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig über Brandgefahren, Fluchtwege und das Verhalten im Alarmfall zu informieren. Die DGUV bündelt dazu Informationen und Praxishilfen zum betrieblichen Brandschutz.
Jede Unterweisung braucht Datum, Inhalt, Teilnehmerliste und Unterschrift. Zur Dokumentation gehören außerdem Prüfberichte über Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, Rauchabzüge und Sicherheitsbeleuchtung. Auch Wartungsnachweise und behördliche Anordnungen werden abgeheftet. Die Unterlagen müssen so aufbewahrt werden, dass sie auch nach einem Schaden verfügbar sind.
Kosten für die externe Erstellung: Rechenbeispiel
Für die externe Erstellung liegen die Preise je nach Objekt zwischen 1.500 Euro und 10.000 Euro netto, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Preis richtet sich nach Größe, Nutzung und Zahl der Brandabschnitte.
Beispielrechnung: Ein Bürogebäude mit 40 Beschäftigten liegt im mittleren Bereich. Bei 5.750 Euro netto und 19 Prozent Umsatzsteuer zahlt der Betrieb 6.842,50 Euro brutto. Prüfungen durch Sachverständige und Gebühren der zuständigen Behörde werden gesondert abgerechnet.
Häufige Fragen
Welche Norm regelt die Brandschutzordnung?
DIN 14096. Sie teilt die Brandschutzordnung in die Teile A, B und C und legt fest, für welchen Personenkreis jeder Teil gilt.
Wer ist für das Brandschutzkonzept verantwortlich?
Die Geschäftsführung. Sie kann die Erstellung an Sicherheits- oder Brandschutzbeauftragte oder an ein Fachbüro übertragen.
Wie oft müssen Unterweisungen wiederholt werden?
Das Arbeitsschutzgesetz verlangt mindestens einmal jährlich. Bei neuen Gefahren, Arbeitsmitteln oder Beschäftigten wird sofort unterwiesen.
Wann schaltet sich die Bauaufsicht ein?
Bei Neubauten, Nutzungsänderungen und größeren Umbauten. Sie prüft im Baugenehmigungsverfahren, ob Brandschutzkonzept und Bauvorlagen zusammenpassen.



