Rauchmelder und Brandmeldezentrale einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675
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Brandmeldung

Teil von Brandmeldung Normen für Betriebe richtig planen und dokumentieren

Brandmeldung Normen oder Einzelmaßnahmen im Vergleich

Brandmeldung Normen: DIN 14675 gegen Einzelmaßnahmen wie Rauchmelder im Vergleich, mit Kosten von 500 bis 50.000 Euro netto, Betreiberpflichten und Abnahme.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • DIN 14675 regelt Planung, Errichtung und Betrieb aufgeschalteter Brandmeldeanlagen.
  • Rauchwarnmelder und Handfeuermelder alarmieren nur im Gebäude.
  • Die Kosten liegen zwischen 500 Euro netto und 50.000 Euro netto.
  • Abgenommen wird durch Bauaufsicht und Feuerwehr, geprüft wird wiederkehrend vom Betreiber.

Was die Normen fordern

DIN 14675 legt fest, wie Brandmeldeanlagen geplant, errichtet und betrieben werden. Sie verknüpft die technischen Regeln der DIN VDE 0833-2 mit organisatorischen Vorgaben für Alarmierung und Betrieb. Wer Brände automatisch an die Feuerwehr melden will, muss diese Norm anwenden. Was eine DIN-Norm allgemein ist und wie sie entsteht, erklärt Alles über DIN-Normen.

Zu einer solchen Anlage gehören Brandmelder nach DIN EN 54, eine Brandmeldezentrale, Handfeuermelder sowie Ansteuerungen für Türen und Lüftung. Hinzu kommen Feuerwehrlaufkarten, Anzeigetableau und Schlüsseldepot nach DIN 14675-2. Die Anlage endet nicht an der Zentrale, denn die Aufschaltung auf eine ständig besetzte Leitstelle gehört dazu.

Einzelmaßnahmen ohne Aufschaltung

Rauchwarnmelder nach DIN 14676 warnen nur im Gebäude. In Wohnungen sind sie Pflicht, eine Brandmeldeanlage ersetzen sie nicht. Handfeuermelder nach DIN EN 54-11 lösen einen Hausalarm aus, wenn jemand die Scheibe einschlägt. Feuerlöscher und Wandhydranten sind Löscheinrichtungen, keine Melder.

Solche Einzellösungen passen zu kleinen Einheiten mit anwesenden Personen und kurzen Fluchtwegen. In Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Hochhäusern oder großen Verkaufsstätten greifen sie zu kurz. Dort verlangen die Landesbauordnungen eine Anlage nach DIN 14675.

Vergleich der Merkmale

Brandmeldeanlage nach DIN 14675

Alarmierung
automatisch, Aufschaltung zur Feuerwehr
Grundlage
Landesbauordnungen, Sonderbauverordnungen, Versicherer
Kosten netto
5.000 bis 50.000 Euro
Abnahme
Bauaufsicht und Feuerwehr
Prüfung
nach DIN VDE 0833-2, vierteljährlich oder jährlich

Einzelmaßnahmen

Alarmierung
Hausalarm, manuelle Auslösung
Grundlage
DIN 14676, ASR A2.2
Kosten netto
500 bis 4.000 Euro
Abnahme
keine behördliche Abnahme
Prüfung
jährlich durch den Betreiber

Der Unterschied liegt weniger in der Technik als in der Organisation. Eine normgerechte Anlage bindet die Feuerwehr ein, Einzelmaßnahmen bleiben im Haus.

BMA vs. Einzelmaßnahmen

DIN 14675

Alarmierung
automatisch, Feuerwehr
Grundlage
Landesbauordnungen
Kosten netto
5.000–50.000 €
Abnahme
Bauaufsicht, Feuerwehr
Prüfung
vierteljährlich/jährlich

Einzelmaßnahmen

Alarmierung
Hausalarm, manuell
Grundlage
DIN 14676, ASR A2.2
Kosten netto
500–4.000 €
Abnahme
keine behördliche
Prüfung
jährlich, Betreiber

Kosten von 500 Euro bis 50.000 Euro netto

Rauchwarnmelder kosten je Stück etwa 20 bis 60 Euro netto, Funkmodelle mit Sockel etwas mehr. Ein Paket aus Meldern, Montage und Erstprüfung für eine kleine Einheit beginnt bei rund 500 Euro netto.

Handfeuermelder liegen bei 100 bis 300 Euro netto, ein Feuerlöscher bei 50 bis 150 Euro netto. Eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 startet bei etwa 5.000 Euro netto für wenige Melder und eine kleine Zentrale. In mittleren Objekten mit mehreren Brandabschnitten und Aufschaltung sind 20.000 bis 50.000 Euro netto üblich, Planungs- und Abnahmekosten sind darin nicht enthalten.

Beispielrechnung für ein Bürogebäude

Für ein Bürogebäude mit 1.800 Quadratmetern auf zwei Etagen stehen zwei Varianten gegenüber, alle Beträge netto und als Beispiel gerechnet.

Variante A, Einzelmaßnahmen: 34 Rauchwarnmelder zu je 45 Euro ergeben 1.530 Euro, 8 Handfeuermelder zu je 180 Euro ergeben 1.440 Euro, 14 Feuerlöscher zu je 90 Euro ergeben 1.260 Euro. Mit Montage und Erstprüfung von 1.200 Euro summiert sich das auf 5.430 Euro.

Variante B, Anlage nach DIN 14675: Zentrale, 40 automatische Melder, 8 Handfeuermelder, Verkabelung, Aufschaltung, Feuerwehrlaufkarten, Abnahme und Einweisung kosten zusammen 28.000 bis 42.000 Euro. Dazu kommen jährlich etwa 1.500 bis 2.500 Euro für Wartung und Prüfung.

Betreiberpflichten

Betreiber erstellen eine Gefährdungsbeurteilung und leiten daraus die Brandschutzmaßnahmen ab. Die Informationen der gesetzlichen Unfallversicherung zum betrieblichen Brandschutz bündeln Unterweisungen, Brandschutzordnung und Alarmorganisation.

Zur Pflicht gehören jährliche Unterweisungen der Beschäftigten, eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 und die Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Prüffristen stehen in den DGUV-Vorschriften, Regeln und Informationen und in den Herstellerangaben. Rauchwarnmelder prüft der Betreiber jährlich, Brandmeldeanlagen je nach Typ vierteljährlich oder jährlich.

Abnahme durch Bauaufsicht und Feuerwehr

Bei genehmigungspflichtigen Bauten prüft die Bauaufsicht, ob die Anlage der Baugenehmigung entspricht. Die Feuerwehr kontrolliert Aufschaltung, Feuerwehrlaufkarte, Schlüsseldepot und Anzeigetableau. Erst nach dieser Abnahme wird die Anlage zur Leitstelle geschaltet. Das Protokoll gehört zu den Betreiberunterlagen; wie Melder, Zentrale und Aufschaltung zusammenspielen, beschreibt Siemens zur Branderkennung.

Häufige Fragen

Wann ist eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 Pflicht?

In Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Hochhäusern, Krankenhäusern und großen Verkaufsstätten. Grundlage sind Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen, teils Auflagen der Versicherer.

Reichen Rauchwarnmelder im Betrieb?

Nur in kleinen Einheiten mit anwesenden Personen. Sie warnen im Gebäude, lösen aber keinen Feuerwehralarm aus.

Was kostet eine Brandmeldeanlage?

Je nach Größe 5.000 bis 50.000 Euro netto mit Planung, Montage und Abnahme. Einzelmaßnahmen beginnen bei rund 500 Euro netto.

Wer nimmt die Anlage ab?

Bauaufsicht und Feuerwehr, bei aufgeschalteten Anlagen gemeinsam mit Betreiber und Errichter.

Wie oft muss geprüft werden?

Rauchwarnmelder jährlich, Brandmeldeanlagen nach DIN VDE 0833-2 vierteljährlich oder jährlich.

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